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Im Bereich der Versicherungen gibt es in Deutschland ein schier unüberschaubar großes Angebot. Wir von versicherungsvergleich24.de sehen uns als unabhängiges Verbraucherportal dazu verpflichtet, Ihnen im deutschen Versicherungs-Dschungel zu mehr Durchsicht zu verhelfen.
Welche Versicherung gehört in Deutschland zu den obligatorischen Basisversicherungen? Welche Versicherungen sind optional, aber dennoch unentbehrlich? Wie finde ich die beste und gleichzeitig günstigste Kfz-Versicherung und welche Krankenversicherung bietet für mich die besten Konditionen und Leistungen?
Privat-Haftpflichtversicherung
Die Privat-Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss, denn nach Paragraph §823 BGB ist jeder dazu verpflichtet, für die Schäden aufzukommen, die er bei anderen verursacht hat. Die Privat-Haftpflichtversicherung sichert also gegen Sach-und Personenschäden ab.
Hausratversicherung
Neben der Kfz-Versicherung ist die Hausratversicherung in Deutschland mit am weitesten verbreitet und gehört zu den Basisversicherungen, die unverzichtbar sind.
Durch Feuer, Einbruch oder Gewitter entstandene Schäden werden von der Hausratversicherung ersetzt. Dabei erhält der Versicherte stets den Neuwert der zu Schaden gekommenen Gegenstände. Im Falle einer Reparatur übernimmt die Hausratversicherung die Reparaturkosten und kommt für den Wertverlust auf.
Kfz-Versicherung
Zu den Pflichtversicherungen in Deutschland zählt auch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Daneben besteht die Möglichkeit, sich über einen Teil- oder Vollkaskoschutz zusätzlich abzusichern. Die Tarifbeiträge richten sich bei den Auto-Versicherern stets nach der Typklasse des Fahrzeugs und der so genannten Regionalklasse. Nach dem Typklassenverzeichnis richten die Versicherungen dann die Tarifbeiträge für die jeweiligen Fahrzeugtypen. Die Typklasse des PKWs ist im Fahrzeugschein unter dem Punkt „zu 3“ als dreistellige Ziffer zu entnehmen.
Die Regionalklasse bestimmt sich durch einen bestimmten Zulassungsbezirk, der wiederum Auskunft über die Zahl der zugelassenen Autos, dem allgemeinen Fahrverhalten und den vorhandenen Straßenverhältnissen gibt. Seit 1.1.08 fließen „Nutzeralter“, „Fahrzeugalter bei Erwerb“ und „Nutzkreis“ direkt mit in die Typklassenbemessung ein.
Allgemeine Krankenversicherung
Auch für die Gesetzliche Krankenversicherung gilt nach dem SGB V eine Versicherungspflicht in Deutschland. Selbstständige, Beamte, Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger, bei denen keine vorherige Versicherungspflicht bestand, können der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht beitreten.
Private Krankenversicherung
Personen, deren monatliches Einkommen über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, können sich in Deutschland privat versichern lassen. Die Grenze liegt derzeit bei 48.150 € und bezieht sich auf das Jahresbruttogehalt. Die Beitragseinstufung wird in der Privaten Krankenversicherung für jede versicherte Person individuell bemessen. Sie richtet sich nach Alter, Geschlecht, dem aktuellen Gesundheitszustand und dem jeweiligen Leistungspaket.