Die Reiseversicherung

Es gibt verschiedene Arten von Reiseversicherungen. Bei allen handelt es sich um Versicherungsverträge, die sich auf Risiken beziehen, die im Zusammenhang mit Reisen entstehen können. Die bekannteste ist wahrscheinlich die Reiserücktrittsversicherung.

Die Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittskostenversicherung, die Reiserücktrittsversicherung oder auch die Reisestornoversicherung, wie sie zum Beispiel in Österreich genannt wird, ist die am weitesten verbreitete Art der Reiseversicherung. Sie dient dem Schutz des Versicherungsteilnehmers im Falle einer gebuchten, aber nicht angetretenen Reise, vor den entstehenden Gebühren. Sollte eine für die Versicherung geltende Begründung für den versäumten Reiseantritt vorliegen, wird dem Versicherten oder auch im Todesfall seinen Hinterbliebenen ein Teil oder manchmal auch die gesamte Summe der Stornogebühren durch die Versicherung erstattet. Solche Gründe können beispielsweise der erwähnte Todesfall des Versicherten oder der Todesfall eines nahen Angehörigen sein. Unfälle oder Krankheiten werden ebenfalls berücksichtigt. Wie im Falle einer privaten Krankenversicherung unterscheiden sich die Leistungen der jeweiligen Reiseversicherung von Anbieter zu Anbieter. Dabei gibt es selbstverständlich Kombinationsangebote, die eine Reiserücktrittsversicherung mit einer anderen Reiseversicherung verbinden.

Die anderen Arten von Reiseversicherungen

Auch wenn die Reiserücktrittsversicherung die beliebteste Art von Reiseversicherung darstellt, sollte man sich einen Überblick über die anderen Typen dieser Versicherung verschaffen. Dazu gehören die Reiseabbruchversicherung, die die Kosten einer notwendigen Rückreise und auch die Kosten der Stornierung übernimmt. Sollte eine Reise aus geltenden Gründen abgebrochen werden, kommt die Versicherung für die entstehenden Kosten auf. Die gemeinten Gründe sind auch hier in den meisten Fällen Todes-, Krankheits- oder Unfälle. Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittsversicherung werden zum Teil gemeinsam als ein Paket angeboten. Eine Reisekrankenversicherung ist für eventuelle Arztkosten im Ausland wichtig. Manche gesetzliche Krankenversicherung bietet hier einen Zusatz an. Manch eine private Krankenversicherung deckt solche Fälle zum Teil von vornherein ab. Neben den Arztkosten können auch andere Behandlungskosten oder auch finanzielle Mittel für den Heimtransport des Patienten vom Versicherungsunternehmen aufgewendet werden. Was der jeweilige Versicherer alles innerhalb eines Reiseversicherungsvertrags vereinbart, sollte zuvor eingehend besprochen werden. Spezialfälle von Reiseabbruchversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen sind die Reiseunfallversicherung und die Reiseumbuchungsversicherung. Auch hier sollte man sich erkundigen, ob diese nicht bereits im Vertrag enthalten sind. Letztlich ist auch eine Reisegepäckversicherung von Vorteil. In diesem Fall wird mit dem Versicherungsunternehmen einen Höchstgrenzen vereinbart und Gepäck, das trotz Bewachung auf Reisen verloren geht, wird bis zu einer Gesamtsumme, die die vereinbarte Höchstgrenze nicht überschreitet, ersetzt.

Vor Antritt einer Reise, am besten während der Planungsphase, sollte man spätestens eine Beratungsgespräch mit einem Versicherungsunternehmen vereinbaren und sich so grundlegend über die dort angebotene Reiseversicherung informieren.

Der Beitrag wurde am Freitag, den 12. November 2010 um 09:00 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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